Volksbegehren März 2024

31.01.2024 07:29

Volksbegehren

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen:


Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist


Montag, 11. März, bis einschließlich Montag, 18. März 2024,


in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diese Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).


Eintragungszeiten:

Bei der Marktgemeinde Tragwein (Gemeindeamt, Markt 33) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums, an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:


Montag, 11. März 2024, von 08:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag, 12. März 2024, von 08:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch, 13. März 2024, von 08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag, 14. März 2024, von 08:00 bis 20:00 Uhr

Freitag, 15. März 2024, von 08:00 bis 16:00 Uhr

Samstag, 16. März 2024, geschlossen

Sonntag, 17. März 2024, geschlossen

Montag, 18. März 2024, von 08:00 bis 16:00 Uhr



HINWEIS - Bitte beachten: 

  • Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
  • Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis, etc.) mit.



Die Begründung zur Einleitung sowie die Verlautbarung befinden sich auf der Amtstafel: 

Marktgemeinde Tragwein - Hauptmenü - Amtstafel 

31.01.2024 07:29