Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen:
"Autovolksbegehren: Kosten runter!"
"ORF-Haushaltsabgabe NEIN"
"Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!"
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
Montag, 31. März, bis einschließlich Montag, 07. April 2025,
in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diese Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Eintragungszeiten:
Bei der Marktgemeinde Tragwein (Gemeindeamt, Markt 33) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums, an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 31. März, von 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag, 01. April, von 08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 02. April, von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 03. April, von 08:00 bis 20:00 Uhr
Freitag, 04. April, von 08:00 bis 16:00 Uhr
Samstag, 05. April, geschlossen
Sonntag, 06. April, geschlossen
Montag, 07. April, von 08:00 bis 16:00 Uhr
HINWEIS - Bitte beachten:
- Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
- Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis, etc.) mit.