Meldepflichten rund um die Hundehaltung
Sie haben sich zur Haltung eines Hundes entschieden. Gewiss ist das neue Haustier eine große Bereicherung, es gibt aber auch einige Pflichten, die Sie als Hundehalter/in übernommen haben. Die wichtigsten Pflichten rund um die Anmeldung und Registrierung entnehmen Sie dieser Information:
1. Eintragung in das oberösterreichische Hunderegister bei der Hauptwohnsitzgemeinde
Ist der Hund älter als zwölf Wochen, ist er binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde mit folgenden Angaben zu melden:
- Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin;
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes;
- Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat.
Der Meldung sind anzuschließen:
- Der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis1, sowie
- der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht und
- der Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank.
Die gemeldeten Daten werden im oberösterreichischen Hunderegister gesammelt.
2. Ausgabe der Amtlichen Hundemarke bei der Hauptwohnsitzgemeinde
Im Zuge der Anmeldung wird auch die Amtliche Hundemarke ausgegeben. Der Halter hat dafür zu sorgen, dass diese am Halsband oder am Brustgurt des Hundes sichtbar getragen wird.
3. Entrichtung der Hundeabgabe bei der Hauptwohnsitzgemeinde
Nach der Meldung ist der Gemeinde die jährlich anfallende Hundeabgabe zu entrichten.
4. Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip und Meldung der Chipnummer bei der Heimtierdatenbank des Bundes sowie Vorlage der Registrierungsbestätigung am Gemeindeamt
Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde sind mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Mikrochips auf Kosten des Halters von einem Tierarzt kennzeichnen/chipen zu lassen. Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe so zu kennzeichnen.
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung am Gemeindeamt vorzulegen:
1. Hundeanmeldeformular (siehe unten bei "Formulare")
2. Versicherungsnachweis
3. Sachkundenachweis
4. Registrierungsbestätigung in der Heimtierdatenbank
Wer benötigt einen allgemeinen Sachkundenachweis?
Hundehalterinnen und Hundehalter, die seit 1. Juli 2003 einen neuen Hund anmelden und bisher mit keinem anderen oder früheren Hund noch keine Ausbildung nachweisen können, benötigen einen Allgemeinen Sachkundekursnachweis. Dieser ist dann gegeben, wenn die künftige Hundehalterin bzw. der Hundehalter eine mindestens sechsstündige theoretische Ausbildung, gehalten von einer Tierärztin bzw. einem Tierarzt und einer Hundetrainerin bzw. einem Hundetrainer, absolviert hat.
Die Kursbestätigung ist anschließend beim Gemeindeamt vorzulegen!
Termine: Hundesachkunde-Kurse
Für weitergehende Informationen zum Thema Hundehaltung:
Oö. Hundehaltegesetz
Hunderatgeber.pdf
... hier zu den Hundetoiletten in Tragwein
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem vierbeinigen Begleiter!