Bauen & Wohnen

Das Bauamt der Gemeinde Tragwein ist bemüht, Ihr Bauanliegen schnellstmöglich zu bearbeiten und einer Erledigung zuzuführen. 


Für die Errichtung und Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, der Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen von solchen, ist im Land Oberösterreich eine Baubewilligung erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie im Unterpunkt "Bauinfo"


ein Haus aus Holz