Marktgemeinde Tragwein
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In unserem Standesamt kümmern sich drei Standesbeamtinnen um Ihre Anliegen.
Alle Personenstandsdaten werden in das Zentrale Personenstands- und Staatsbürgerschaftsregister eingetragen. Dadurch können Sie Ihre Anliegen in jedem Standesamt in Österreich erledigen. Z.B. Urkunden, Staatsbürgerschaftsnachweise, Aufgebote (Ermittlung der Ehefähigkeit), Namensbestimmungen, etc.
Die einzige Ausnahme ist die Beurkundung eines Neugeborenen. Für diese Beurkundung ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig.
Die Gemeinden sind verpflichtet, ein ständiges Verzeichnis der Staatsbürgerinnen/Staatsbürger zu führen. Dieses Verzeichnis wird Staatsbürgerschaftsevidenz genannt.
Die jeweils für eine Person zuständige Evidenzgemeinde hängt vom Geburtsdatum ab:
Montag bis Freitag (08:00 - 12:00)
Donnerstag (14:00 - 18:00)
derzeit in Karenz
Donnerstag (08:00 -12:00, 14:00 - 18:00)
Freitag (08:00 -12:00)