PLANVORPRÜFUNG / EINREICHUNG / BEWILLIGUNG
Wir freuen uns über Ihre Absicht in unserer Gemeinde ein Bauvorhaben zu verwirklichen.
1. Das Bauansuchen kann von unserer Homepage verwendet werden. Dem Ansuchen sind folgende Einreichunterlagen anzuschließen:
a) Einreichplan (2-fach), im Maßstab 1:100, von einem befugten Planverfasser (Architekt, Zivilingenieur, Baumeister, Planungsbüro, Zimmermann etc.)
b) Baubeschreibung (2-fach), über die Beschreibung des Bauvorhabens, Ablauf der Bauarbeiten und der technischen Ausführung
c) Energieausweis
2. Die Einreichunterlagen müssen von einem befugten Planverfasser (spätestens bei Baubeginn eines Bauführers) unterfertigt werden.
3. Für das Bauvorhaben benötigen Sie die Zustimmung des (der) Grundeigentümer(s). Dies erfolgt durch die Unterschrift am Antrag sowie auf den Einreichplänen.
4. Infos zu den Gebühren des Kanalanalanschlusses sowie des Verkehrsflächenbeitrages finden Sie hier: Kanalanschlussgebühr_-_Verkehrsflächenbeitrag.pdf herunterladen (0.18 MB)
5. Betreffend des Wasserleitungsanschluss wenden Sie sich an die Wassergenossenschaft Tragwein: www.wassergenossenschaft-tragwein.at
Wie lange dauert das Bewilligungsverfahren?
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind und keine Einwände der Anrainer bestehen, haben Sie einen Rechtsanspruch darauf dass Sie innerhalb von 8 Wochen die Baubewilligung erhalten. Nach Rechtskraft der Baubewilligung können Sie mit ihrem Bauvorhaben beginnen.
Im Allgemeinen dauert die Baubewilligung etwa 4 Wochen ab Antragstellung.
Meldung des Baubeginns:
Den Baubeginn müssen Sie der Baubehörde schriftlich anzeigen und gleichzeitig den Bauführer melden. Ab diesen Zeitpunkt hat Ihre Baubewilligung 5 Jahre Gültigkeit.
Anzeige der Fertigstellung:
Wenn das Bauvorhaben fertiggestellt ist, so ist vom Bauherren/in die Fertigstellung noch am Gemeindeamt anzugzeigen „Anzeige der Baufertigstellung §42/§43“.
Wir wünschen Ihnen alles Gute zu Ihrem Bauvorhaben! Ihre Baubehörde!
Oö Bauordnung 1994
Oö Bautechnikgesetz 2013
Land OÖ - FAQ Baurecht