Marktgemeinde Tragwein
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Voraussetzung für die Vorschreibung:
Befreiung von der Verkehrsflächenbeitragsvorschreibung:
Ermäßigungen von 60 % für:
Vorleistungen: Für die der Berechnung zugrundeliegende Bauplatz- oder Grundstücksfläche ist der Verkehrsflächenbeitrag nur einmal zu entrichten. Sollten bereits einmal aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung Beiträge geleistet worden sein, so werden diese Beiträge natürlich valorisiert angerechnet.
Berechnung: Beitrag = anrechenbare Frontlänge (F) x anrechenbare Fahrbahnbreite (B) x Einheitssatz (ES). Die anrechenbare Frontlänge (F) ergibt sich aus der Quadratwurzel der Größe des zu bebauenden Bauplatzes oder Grundstückes. Abweichend davon beträgt die anrechenbare Frontlänge
Die anrechenbare Fahrbahnbreite beträgt lt. OÖ Bauordnung einheitlich 3 m. Der Einheitssatz wurde mit Verordnung der OÖ. Landesregierung (LGBl.Nr. 26/2023) mit € 95,00 festgesetzt.
Bau eines Wohnhauses auf einem Grundstück mit 950 m²
Verkehrsflächenbeitrag = √950 (F) x 3 (B) x 95 (ES) = € 6.657,12 abzüglich 60 % Ermäßigung für Wohnhausbauten € 8.783,70 abzüglich 60% Ermäßigung für Wohnhausbauten, ergibt einen Verkehrsflächenbeitrag in der Höhe von € 3.513,48
Sollte zum Zeitpunkt der Vorschreibung die Straße noch nicht staubfrei ausgebaut sein, so werden nur 50 % des errechneten Anliegerbeitrages vorgeschrieben, die restlichen 50 % bei Staubfreimachung der Straße zu den gültigen Sätzen.