Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die österreichische Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden. Zuständige Behörde für die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises ist die Gemeinde.
Ein eheliche geborenes Kind erwirbt die österreichische Staatsbürgerschaft ab dem Zeitpunkt der Geburt, auch wenn nur ein Elternteil die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Dies gilt nur für Kinder, die ab 1. September 1983 geboren sind.
Ein uneheliche geborenes Kind erwirbt sie, wenn die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist.
Staatsbürgerschaftsnachweis für Erwachsene
Mitzubringende Dokumente:
- Geburtsurkunde
- Amtlicher Lichtbildausweis
- falls erforderlich zusätzlich
- Heiratsurkunde
- urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
- Verleihungsbescheid
Staatsbürgerschaftsnachweis für Kinder
Mitzubringende Dokumente:
- Geburtsurkunde des Kindes
- wenn das Kind ehelich geboren wurde und die Ehe aufrecht ist, zusätzlich
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern, beziehungsweise jenes Elternteiles, das die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt
- wenn das Kind ehelich geboren wurde und Ehe nicht mehr aufrecht ist, zusätzlich
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Antragstellers (Elternteil, beziehungsweise Inhaber des Sorgerechts)
- wenn vorhanden Scheidungsurkunde zur Bestätigung des Sorgerechts
- wenn vorhanden Sterbeurkunde
- wenn das Kind unehelich geboren wurde, zusätzlich
- Geburtsurkunde der Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Kosten
- erstmalige Ausstellung bis zum 2. Lebensjahr: gebührenfrei
- jede weitere Ausstellung: € 44,60