Reisepass

 

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über den österreichischen Reisepass.

 

1. Wo kann man den Reisepass beantragen?
2. Was wird auf dem Computerchip gespeichert?
3. Biometrische Daten - Was ist das?
4. Fingerabdruck
5. Passbildkriterien
6. Qualität des Bildes im Reisepass
7. Welche Dokumente werden benötigt?
8. Kosten
9. Notpass und Ein-Tages-Expresspass


Die Beantragung eines österreichischen Reisepasses ist bei persönlichem Erscheinen am Gemeindeamt möglich.


Aktuelle Informationen zum Kinderreisepass

Seit 15. Juni 2012 sind ausnahmslos alle Miteintragungen von Kindern in Reisepässen der Eltern ungültig. Jedes Kind braucht jetzt verpflichtend seinen eigenen Kinderpass als Reisedokument.

Die Gültigkeit des Reisepasses der Eltern bleibt von der auslaufenden Eintragung der Kinder unberührt. Der elterliche Pass gilt weiter bis zum darin gedruckten Ablaufdatum.

Die Kosten für den Kinderpass sehen Sie im entsprechenden Bereich weiter unten auf dieser Seite.


1. Wo kann man den Reisepass beantragen?

Unabhängig von Ihrem Wohnort können Sie den Reisepass bei jeder Bezirkshauptmannschaft, den Magistraten und dazu berechtigten Gemeindeämtern (darunter auch die Gemeinde Tragwein) beantragen.

Die Produktion aller Reisepässe erfolgt unter besonders strengen Sicherheitsanforderungen von der Österreichischen Staatsdruckerei in Wien. Die Zustellung des Reisepasses erfolgt nachweislich mittels Rückscheinbrief (RSb) an eine Wunschadresse des Passwerbers (zum Beispiel Wohnung, Arbeitsstätte). Der Passwerber muss daher nur einmal bei der Behörde erscheinen, nämlich bei Antragstellung.


 

2. Was wird auf dem Computerchip gespeichert?

Der Reisepass ist mit einem nicht sichtbaren Computerchip ausgestattet, welcher berührungslos von Lesegeräten ausgelesen werden kann. Es werden neben jenen Daten, die im Pass auch in gedruckter Form enthalten sind (zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Unterschrift und Passbild) auch die Fingerabdrücke (Fingerprints) auf dem Chip gespeichert.


 

3. Biometrische Daten - Was ist das?

Passwörter und Geheimzahlen können an andere Personen weitergegeben werden. Im Gegensatz dazu sind biometrische Daten personenbezogen. Es handelt sich hierbei um körperliche Eigenschaften - erkannt wird der Ausweisinhaber anhand seiner Individualität. Er muss sich nicht an ein Kennwort oder eine Zahlenkombination erinnern, da er das biometrische Merkmal ständig bei sich trägt. Dieses Merkmal kann im allgemeinen nicht geheim gehalten werden. Viele der für eine biometrische Erkennung verwendeten körperlichen Merkmale liegen stets offen, zum Beispiel das Gesicht oder die Finger.

Biometrische Merkmale können grundsätzlich nicht übertragen oder weitergegeben werden. Mit Verwendung dieser Merkmale kann sichergestellt werden, dass es sich bei der vorhandenen Person tatsächlich um die angenommene oder behauptete Identität handelt.


4. Fingerabdruck

In Österreich wurde am 30. März 2009 mit der Ausgabe der Reisepässe mit Fingerabdruck begonnen. Durch den Fingerabdruck kann der Reisepass noch eindeutiger seinem Besitzer zugeordnet werden. Damit ist die missbräuchliche Verwendung von Reisepässen durch eine andere Person nahezu unmöglich. In bestehende Reisepässe mit Computerchip, welche vor 30. März 2009 ausgestellt wurden, können nachträglich keine Fingerabdrücke eingearbeitet werden.

Lesegerät für FingerabdrückeDie Fingerabdrücke werden für Personen ab 12 Jahren bei der Passbeantragung mithilfe von elektronischen Fingerabruckscannern erfasst. Der Fingerabruckscanner macht dabei ein Bild des Fingers, das in weiterer Folge auf dem Reisepasschip gespeichert, aber nicht in den Reisepass gedruckt wird. Es werden zwei Fingerabdrücke gespeichert, in der Regel werden der linke und der rechte Zeigefinger aufgenommen. Dieser Vorgang dauert in der Regel nicht länger als wenige Minuten. Erforderlichenfalls werden die Fingerabdrücke anderer Finger erfasst. Die Software entscheidet automatisch, welcher Fingerabdruck am besten zur Speicherung im Reisepass geeignet ist.

Hinweis: Die Marktgemeinde Tragwein speichert die Fingerabdrücke nicht. Eine zentrale, österreichweite Speicherung der Fingerabdrücke schloss der österreichische Innenminister in einer Pressekonferenz am 25. April 2008 als unverhältnismäßige Maßnahme aus: "Für kriminalpolizeiliche Arbeiten wären die Abdrücke aller zehn Finger notwendig. Die Fingerabdrücke beider Zeigefinger sind dafür nicht geeignet."

 


5. Passbildkriterien

Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage für die Herstellung aller modernen Ausweisdokumente. Unzulässige Bilder werden von der Behörde abgewiesen. Da Sie gegenüber dem Passbildfotografen im Falle eines ungeeigneten Passbildes das Recht auf neue, kostenlose Fotos haben, empfehlen wir Ihnen, die Quittung bis zum Erhalt des neuen Reisepasses aufzubewahren.

  • Aktualität
    Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein.
  • Keine Manipulation
    Das Foto darf den Kopf nicht verzerrt oder in einer anderen Art verändert oder nachbearbeitet darstellen. Spiegelverkehrten Aufnahmen sind genauso verboten wie Änderungen der Proportionen, zum Beispiel um den Kopf schmäler aussehen zu lassen, und das Entfernen von Narben oder Muttermalen oder andere "kosmetische" Nachbearbeitungen. Manipulierte Passbilder können zur Folge haben, dass die Person nicht als Passinhaber erkannt wird.
  • Format
    Das Foto muss 35 Millimeter breit und 45 Millimeter hoch sein. Der Kopf (von Kinnspitze bis Scheitel) soll cirka zwei Drittel des Bildes einnehmen, darf aber nicht höher als 36 Millimeter sein. Haare (hohe Frisuren) dürfen aus dem Bild ragen, maßgeblich ist das Gesicht. Der Augenabstand (von der Mitte des linken Auges bis zur Mitte des rechten Auges) beträgt mindestens 8 Millimeter (optimal sind 10 Millimeter). Der Kopf soll zentriert auf dem Foto platziert sein.
  • Schärfe und Kontrast
    Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, konstrastreich und klar sein.
  • Fotoqualität
    Das Foto sollte auf hochwertigem, glänzenden und glattem Papier ohne Oberflächenstruktur (zum Beispiel Wabenmuster) mit hoher Druckauflösung vorliegen. Weiters darf das Foto keine Kratzer, Flecken oder Stempelabdrücke sowie Knickspuren aufweisen. Die Farben sollten natürlich sein und "rote Augen" vermieden werden.

  • Hintergrund
    Der Hintergrund muss einfärbig sein hell sein (idealerweise grau) und ausreichend Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Bei hellen Haaren eignet sich ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen. Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild).
  • Ausleuchtung
    Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet werden, sodass alle Details gut erkennbar sind. Reflexionen oder Schatten im Gesicht sind zu vermeiden.
  • Kopfposition und Gesichtsausdruck
    Das Lichtbild muss die Person mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund in einer Frontalaufnahme zeigen. Die klassische Portraitpose (Halbprofil, zur Kamera verdrehte Schultern) ist nicht erlaubt.
  • Augen und Blickrichtung
    Die Person auf dem Foto muss direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein. Augen, Nase und Mund dürfen nicht durch Haare verdeckt werden.
  • Brillenträger
    Brillen sind erlaubt. Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein, Reflexionen in Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig. Der Rand der Gläser oder das Gestell dürfen nicht die Augen verdecken.
  • Kopfbedeckung
    Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt, Ausnahmen sind aber aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: Das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten im Gesicht entstehen.
  • Kinder
    Kinder müssen alleine auf dem Foto abgebildet sein. Das Gesicht muss vollständig sichtbar und die Augen geöffnet sein.
  • schwarz/weiß Fotos
    Bei Ausweisdokumenten mit schwarz/weiß-Bilder auf dem Dokument (alle Ausweisdokumente mit Scheckkartenformat) ist besonders auf die korrekte Schwarz/Weiß-Wiedergabe des Fotos zu achten (Helligkeit, Grautöne).

 


 

6. Qualität des Bildes im Reisepass

Die Passbilder werden direkt in den Pass gedruckt. Die Qualität ist daher naturgemäß nicht so gut wie auf dem Originalbild mit Fotopapier. Dieser Sicherheitsdruck ist ein weiteres wichtiges Sicherheitskriterium des Passes und verhindert, dass die Passbilder ausgetauscht werden.


 

 

7. Welche Dokumente werden für den Reisepassantrag benötigt?

Wenn kein Reisepass vorhanden oder Reisepass ist länger als 5 Jahre abgelaufen:

  • Geburtsurkunde (Infos zur Geburtsurkunde siehe hier)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Infos zum Staatsbürgerschaftsnachweis siehe hier)
  • sonstige Nachweise (zum Beispiel Namensänderungsbescheid, Heiratsurkunde, Diebstahls- oder Verlustanzeige)

Wenn Reisepass vorhanden:

  • alter Reisepass
  • sonstige Nachweise (zum Beispiel Namensänderungsbescheid, Heiratsurkunde)

8. Kosten und Gültigkeitsdauer für Reisepässe

 

 

 

 

 



Kinder
 bis 2 Jahre
Kinder
 2 bis 12 Jahre
Erwachsene und
 Kinder ab 12 Jahre
Reisepass
(Zustellung in 5-10 Werktagen)
erster kostenlos,
dann € 30,00
€ 30,00€ 75,90
Express-Reisepass
(Zustellung in 3-4 Werktagen)
€ 45,00€ 45,00€ 100,00
Ein-Tages-Expresspass
(nur bei BH zu beantragen)
€ 165,00€ 165,00€ 220,00
Notpass
(erhalten Sie sofort bei BH)
€ 30,00€ 30,00€ 75,90
Gültigkeitsdauer
des Reisepasses
2 Jahre5 Jahre10 Jahre


 

Bitte überprüfen Sie die Reisepässe aller Familienmitglieder rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeitsdauer und Aktualität des Fotos (Erkennbarkeit). Bedenken Sie mögliche längere Wartezeit bei Reisepässen gerade vor der Urlaubszeit. Beachten Sie bitte auch die Einreisebestimmungen des Landes, für das Sie eine Einreise oder Durchreise planen. Detaillierte Informationen über Einreisebestimmungen anderer Länder erteilt das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten unter www.bmeia.gv.at.


 

 

 

9. Informationen zum Notpass und Ein-Tages-Expresspass

Notpass

Sollten Sie sehr kurz vor Reiseantritt feststellen, dass Ihr Reisepass abgelaufen oder unauffindbar ist, so können Sie einen Notpass beantragen. Dieser Notpass ist für die Dauer der Reise gültig, kostet € 75,90 und wird zum Beispiel von der Berufsfeuerwehr Linz rund um die Uhr ausgestellt. Für den Notreisepass muss die Dringlichkeit nachgewiesen werden (zum Beispiel durch Flugticket oder Reservierungsbestätigung). Nähere Auskünfte erteilt die Bezirkshauptmannschaft Freistadt (Telefon 07942 / 702-0) sowie die Berufsfeuerwehr Linz (Telefon 0732 / 3342-0).

Ein-Tages-Expresspass

Der Ein-Tages-Expressreisepass ist ein regulärer Reisepass, der an jede Wunschadresse in ganz Österreich bis zum nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag, außer feiertags) zugestellt wird. Dieser Reisepass kann – unabhängig vom Wohnort – bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten beantragt werden. Der Ein-Tages-Expresspass besitzt uneingeschränkte Gültigkeit und wird von allen Staaten anerkannt. Die Gebühr für den Ein-Tages-Expresspass beträgt für Erwachsene € 220,00 Euro und für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr € 165,00.

Immer wieder kommt es vor, dass kurz vor dem Antritt einer Reise, sei es beruflich oder in den Urlaub, ein abgelaufener Reisepass zum Problem wird. Da der Notpass nicht in allen Ländern akzeptiert wird und andere Länderen ein Visum für Notpässe erforderten, wurde für diese kurzfristigen Notfälle der Ein-Tages-Expresspass geschaffen. Dieses Service ist im Speziellen für jene Reisenden gedacht, die sonst gezwungen wären, Ihren Urlaub oder eine berufliche Reise zu verschieben oder abzusagen und dadurch hohe Kosten zu tragen hätten. Die beschleunigte Zustellung innerhalb von 24 Stunden ist naturgemäß mit entsprechend höheren Kosten verbunden, weshalb die Gebühr € 220,00 beträgt.

Mehr Informationen zum Reisepass

Informationen zum Personalausweis

Zuständig


Isabella Lindner
Kontaktdaten von Isabella Lindner
NameIsabella Lindner
AdresseMarkt 33
4284 Tragwein
Telefon+43 7263 88255 232
E-Mail (offiziell)gemeinde@tragwein.ooe.gv.at
E-Mail (persönlich)lindner@tragwein.ooe.gv.at

Donnerstag (08:00 -12:00, 14:00 - 18:00)

Freitag (08:00 -12:00)


Pfeiffer Bianca
Kontaktdaten von Bianca Pfeiffer
NameBianca Pfeiffer
AdresseMarkt 33
4284 Tragwein
Telefon+43 7263 88255 233
E-Mail (offiziell)gemeinde@tragwein.ooe.gv.at
E-Mail (persönlich)pfeiffer@tragwein.ooe.gv.at

Zeitlhofer Julia
Kontaktdaten von Julia Zeitlhofer, (karenziert)
NameJulia Zeitlhofer, (karenziert)
AdresseMarkt 33
4284 Tragwein
Telefon+43 7263 88255 233
E-Mail (offiziell)gemeinde@tragwein.ooe.gv.at
E-Mail (persönlich)zeitlhofer@tragwein.ooe.gv.at

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