Marktgemeinde Tragwein
Startseite > Bürgerservice > Gebühren & Abgaben
Kanalgebührendordung_Gemeinde Tragwein.pdf herunterladen (1.48 MB)
Die Mindestanschlussgebühr beträgt pro Haus bzw. Grundstücksanschluss zur Zeit € 5.066,00. Dies entspricht einer Bemessungsgrundlage von 150 m². Für jeden weiteren m² Bemessungsgrundlage werden € 33,77 verrechnet.
Die Bemessungsgrundlage bildet die Quadratmeteranzahl der bebauten Grundfläche (inkl. Wintergarten, Waschküche, Sauna, etc.). Bei mehrgeschoßiger Bebauung ist die Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschoße zu berücksichtigen. Bei der Berechnung ist auf volle Quadratmeteranzahl der einzelnen Geschoße abzurunden. Dachräume, Dach- und Kellergeschoße werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie für Wohn-, Geschäfts- oder Betriebszwecke (z.B. Büro oder Wohnraum im Keller) benützbar ausgebaut sind, wobei bei Dachräumen bzw. -geschoßen nur jene Fläche berücksichtigt wird, bei der die Raumhöhe 1,5 m überschreitet (Mansardenräume).
Stiegenhäuser werden allen anrechenbaren Geschoßflächen, Hallen mit Raumhöhen über mehrere Geschoße werden nur einer Geschoßfläche zugerechnet. Die bebaute Grundfläche wird aus der Gesamtfläche aller auf dem Grundstück befindlichen, angeschlossenen, bewohn- und benützbaren Gebäude berechnet.
Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind nur jene bebauten Grundflächen in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, die für Wohnzwecke benützbar ausgebaut sind (Wohntrakt) oder Flächen, von denen Abwässer in den Ortskanal eingeleitet werden.