Jeder Tragweiner Jugendliche zwischen dem 16. und 19. Lebensjahr hat die Möglichkeit, pro Woche einen Taxigutschein bei der Marktgemeinde Tragwein, Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr abzuholen.
Die Gutscheinanzahl ist mit 20 Stück pro Jahr beschränkt und bei der Abholung ist 1/3 des Gutscheinwerts (€ 2,00) zu bezahlen.
Die Gutscheine können ausschließlich bei folgenden Taxiunternehmen (alphabetisch geordnet) eingelöst werden:
- Taxi Habbi, Arbing, Tel.: 07269 68 85
- Taxi Haider, Tragwein, Tel.: 0664 182 99 99
- Taxi Populorum, Bad Zell, Tel.: 07263 727 70
- Taxi Walter, Tragwein,Tel.:0664 105 21 45 und 07263 75 48
Richtlinien für die Durchführung und Förderung von Jugendtaxis
Die Förderung von Jugendtaxis und Discobussen wird über das Marktgemeindeamt abgewickelt. Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn Taxi- oder Busunternehmen mit der Marktgemeinde Tragwein eine Vereinbarung abgeschlossen haben, wobei möglichst ortsansässige Unternehmen beauftragt werden sollen.
Dem Taxi- oder Busunternehmen ist es nicht gestattet, Jugendlichen Alkohol zu verkaufen und das Unternehmen sollte auch dafür Sorge tragen, dass während der Fahrt kein Alkohol konsumiert wird. Eine Förderung erfolgt nur für Fahrten am Wochenende (Freitag bis Sonntag) und an einem Werktag vor einem gesetzlichen Feiertag.
An die Jugendlichen im Alter von 16 bis 19 Jahren wird pro Kalenderwoche ein Gutschein in der Höhe von je € 6,00 ausgegeben, die Anzahl der Gutscheine pro Jugendlichen ist aber mit 20 pro Jahr limitiert. Die Gutscheine sind persönlich, in Ausnahmefällen (Präsenz-, Zivildienst, Internatsaufenthalt, uä.) auch durch eine erziehungsberechtigte Person, abzuholen. Eine Ausgabe von mehreren Gutscheinen gleichzeitig ist nicht möglich. Bei der Abholung ist von den Jugendlichen bzw. Erziehungsberechtigten 1/3 des Gutscheinwerts (demnach € 2,00 von € 6,00) zu bezahlen.
Ziel dieser Förderung ist es nicht, Jugendlichen mehr Geld für Alkohol zukommen zu lassen. Mit dem Jugendtaxi wird eine Möglichkeit geboten, dass Jugendliche sicher im Straßenverkehr unterwegs sind. Letztlich liegt die Verantwortung jedoch bei den Erziehungsberechtigten.
Die anfallenden Kosten werden von der Marktgemeinde Tragwein und einer Förderung vom Land OÖ sowie einer Förderung durch die Taxiunternehmen und Sponsoren gedeckt. Die Gemeindeförderung für Jugendtaxis ist von der Finanzkraft der Gemeinde abhängig und grundsätzlich an eine gleichzeitige Förderung durch das Land OÖ gebunden.