Grundsteuer - Befreiung

Eine zeitliche Befreiung von der Grundsteuer zu einem bestimmten Prozentsatz ist bei Schaffung von neuen Wohnraum möglich, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Das Antragsformular auf zeitliche Grundsteuerbefreiung finden Sie unter Formulare.

Zuständig


Maria Aumayr
Kontaktdaten von Maria Aumayr
NameMaria Aumayr
AdresseMarkt 33
4284 Tragwein
Telefon+43 7263 88255 222
E-Mail (offiziell)gemeinde@tragwein.ooe.gv.at
E-Mail (persönlich)aumayr@tragwein.ooe.gv.at