Ermächtigung von Lastschriften

Rechnung

Ermächtigung von Lastschriften


Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Marktgemeinde Tragwein möchte die Verwaltung so effizient wie möglich gestalten. Dafür ist es notwendig die technischen Möglichkeiten optimal zu nutzen.

Im Bereich der Steuern und Abgaben stellen im Besonderen Einzüge von Forderungen durch Lastschriften ein wesentliches Einsparungspotential dar. Der bürokratische Aufwand für die Einhebung wird durch eine solche Ermächtigung wesentlich reduziert.


Welche Vorteile haben Sie?

  • Keine unnötigen Wege zur Bank!
  • Kein Risiko, da Sie innerhalb von 56 Tagen die Rückbuchung ohne Angaben von Gründen veranlassen können!
  • Kein Versäumen von Zahlungsfristen!
  • Kein Ärgern über eine erhaltene Mahnung!
  • Eventuell anfallende Guthaben bzw. Gutschriften werden sofort auf Ihr Konto überwiesen!
  • Natürlich besteht die Möglichkeit, eine Ermächtigung später zu widerrufen!


Wird die Rechnung noch zugestellt, wenn Sie eine Einzugsermächtigung abgegeben haben?

  • Die Rechnungen erhalten Sie trotz Abbucher, wie gewohnt, ca. zwei Wochen vorher per Post oder per Mail, falls Sie uns Ihre Zustimmung für die elektronische Zustellung gegeben haben. 


Wie können Sie die Ermächtigung zum Einzug geben?

  • Sie können die Ermächtigung bei der Einzahlung einer Vorschreibung bei Ihrer Bank veranlassen.
  • Gerne können Sie auch ein vorgedrucktes Formular, welches Sie bei uns anfordern können, mit der Bankverbindung ergänzen, unterschreiben und einen Abschnitt bei uns am Gemeindeamt abgeben. 

Ermächtigung_von_Lastschriften.pdf herunterladen (0.08 MB)


04.04.2023 14:53