Bauvorhaben

Anzeigepflichtige Bauvorhaben:

  • die unter bewilligungspflichtigen Bauvorhaben fallende Änderung oder Instandsetzung von Gebäuden, wenn eine solche Baumaßnahme von Einfluss auf die Festigkeit tragender Bauteile, dem Brandschutz, die gesundheitlichen oder hygienischen Verhältnisse oder das Orts- und Landschaftsbild ist oder das äußere Aussehen des Gebäudes wesentlich verändert
  • die Errichtung oder wesentliche (umbaugleiche) Änderung von
    a) Hauskanalanlagen bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal
    b) Düngersammelanlagen einschließlich geschlossener Jauche- und Güllegruben land- und forstwirschaftlicher Betriebe
  • die Verglasung von Balkonen und Loggien sowie die Herstellung von Wintergärten
  • die Herstellung von Schwimm- und sonstigen Wasserbecken mit einer Tiefe von mehr als 1,50 Meter oder mit einer Wasserfläche von mehr als 35 qm.
  • die Errichtung von gemäß dem Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2006 nicht bewilligungspflichtigen Windkraftanlagen;
  • die Anbringung oder Errichtung von nach dem Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2006 nicht bewilligungspflichtigen Photovoltaikanlagen sowie von thermischen Solaranlagen, 
  • die Veränderung der Höhenlage einer nach dem Flächenwidmungsplan im Bauland gelegenen Grundfläche um mehr als 1,50 Meter
  • die Errichtung oder wesentliche (umbaugleiche) Änderung von nicht Wohnzwecken dienenden ebenerdigen (eingeschoßigen) Gebäuden mit einer bebauten Fläche bis zu 15 qm.
  • die Errichtung oder wesentliche (umbaugleiche) Änderung von Würstel- oder Fischbratständen und ähnlichen Verkaufseinrichtungen auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie von touristischen Informationsstellen, Toilettenanlagen und ähnlichen Einrichtungen für Verkehrszwecke;
  • die Errichtung oder wesentliche (umbaugleiche) Änderung von freistehenden oder angebauten Schutzdächern mit einer bebauten Fläche bis zu 35 qm, auch wenn sie als Abstellplätze für Kraftfahrzeuge verwendet werden;
  • die Errichtung oder wesentliche (umbaugleiche) Änderung von Fahrsilos mit einer nutzbaren Bodenplatte von mehr als 50 qm; 
  • die Errichtung von Aufzugschächten bei bestehenden Gebäuden;
  • der Abbruch von Gebäuden (Gebäudeteilen), soweit er nicht einer Bewilligung bedarf;
  • Oberflächenbefestigungen, die eine Bodenversiegelung bewirken, wie Asphaltierungen, Betonsanierungen und dgl., wenn die befestigte Fläche insgesamt 1000 qm übersteigt, sofern die Maßnahme nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen einer Bewilligungs- oder Anzeigepflicht unterliegt
  • Stützmauern und freistehende Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,50 Meter über dem jeweils tiefer gelegenen Gelände, sowie Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung mit einer Gesamthöhe von mehr als 2,50 Meter über dem jeweils tiefer gelegenen Gelände;
  • die Errichtung von Lärm- und Schallschutzwänden mit einer Höhe von mehr als drei Meter über dem tiefer gelegenen Gelände.

Unter bestimmten Voraussetzungen genügt für den Neu-, Zu- und Umbau von Kleinhausbauten und sonstigen Wohngebäuden sowie für Betriebs- und Nebengebäuden eine Bauanzeige mit entsprechenden Planunterlagen.

Kosten:
Bauanzeige € 14,30, Planskizze je nach Ausgestaltung üblicherweise zwischen € 3,90 und € 21,80 je Einheit.

Bewilligungspflichtige Bauvorhaben:

  • der Neu-, Zu- und Umbau von Gebäuden
  • die Errichtung oder wesentliche (umbaugleiche) Änderung sonstiger Bauten über oder unter der Erde, die aufgrund ihrer Verwendung, Größe, Art oder Umgebung geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen herbeizuführen oder das Orts- und Landschaftsbild zu stören
  • die Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden oder sonstigen Bauten, wenn hiedurch eine Beeinträchtigung der Festigkeit tragender Bauteile, des Brandschutzes, der Gesundheit oder der Hygiene zu erwarten ist, oder wenn hiedurch zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen zu erwarten sind
  • der Abbruch von Gebäuden (Gebäudeteilen) oder sonstigen Bauten, wenn sie an der Nachbargrundgrenze mit anderen Gebäuden zusammengebaut sind

Notwendig hiefür ist ein Baubewilligungsansuchen! Bitte mitbringen:

  • "Ansuchen Baubewilligung" (zu finden unter Formulare)
  • Bauplan in dreifacher Ausfertigung
  • Baubeschreibung in dreifacher Ausfertigung

Kosten:
Ansuchen € 14,30, Pläne je nach Ausgestaltung zwischen € 3,69 und € 21,80 je Einheit, Baubeschreibung € 3,90.

Zuständig


Miesenberger Judith
Kontaktdaten von Judith Miesenberger
NameJudith Miesenberger
AdresseMarkt 33
4284 Tragwein
Telefon+43 7263 88255 230
E-Mail (offiziell)gemeinde@tragwein.ooe.gv.at
E-Mail (persönlich)miesenberger@tragwein.ooe.gv.at

Montag bis Freitag (08:00 - 12:00)

Donnerstag (14:00 - 18:00)


Formulare