Waldbrandschutz 2020

16.04.2020 08:00

Waldbrandschutz

Die große Trockenheit der letzten Wochen sowie die nach den Bestimmungen des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, in der Fassung BGBl. I Nr. 55/2007, erfolgte großzügige Öffnung des Waldes zu Erholungszwecken für jedermann macht es notwendig, dass vorbeugende Maßnahmen für größtmöglichen Schutz vor Waldbränden gesetzt werden.

 

Zu diesem Zweck wird von der Bezirkshauptmannschaft Freistadt eine Verordnung betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete der Gemeinden des politischen Bezirkes Freistadt und deren Gefährdungsbereiche erlassen.


Diese Verordnung wird durch Anschlag an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Freistadt kundgemacht und ist ab 08. April 2020 in Kraft.


16.04.2020 08:00