Volksbegehren im Zeitraum vom 22. - 29. Juni

18.06.2020 00:00

Volksbegehren

Wie bereits bekannt, finden mit gemeinsamen Eintragungszeitraum vom 22.-29.06.2020 die Volksbegehren „Asyl europagerecht umsetzen, Smoke-JA und Smoke-NEIN, EURATOM-Ausstieg Österreichs und Klimavolksbegehren“ statt.




Wer ist stimmberechtigt?

Es dürfen folgende Personen unterschreiben:

• Österreichische Staatsbürger einschließlich Auslandsösterreicher (online oder bei Eintragungsstelle),

• die spätestens am 29.06.2004 geboren und

• wahlberechtigt sind für die Wahlart „BUND“ (kein Wahlausschluss!), und

• die am 25.05.2020 (Stichtag) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen waren und

• noch keine Unterschrift beim Einleitungsverfahren geleistet haben.

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können für das jeweilige Volksbe-gehren keine Eintragungen mehr vornehmen! Eine getätigte Unterstützungserklärung gilt bereits als gül-tiger Eintragung. Es kann nur die Bestätigung der Unterstützung nochmals gedruckt werden!

EU-Bürger sind nicht stimmberechtigt!



Was wird für die Unterschrift benötigt?

Um bei einer Person eine Unterschrift eintragen zu können, muss zuerst die „Identität geklärt“ werden.

Dies kann mit folgenden Urkunden bzw. Ausweisen erfolgen:

• Personalausweis,

• Pass (kann auch abgelaufen sein),

• Führerschein,

• alle amtlichen Lichtbildausweise

• persönlich bekannt

Gibt es Zweifel über die Identität, so muss von der betroffenen Person ein Nachweis über die Identität erbracht werden. Ansonsten ist die Person nicht zum Volksbegehren zugelassen!



Wie kann die Unterschrift geleistet werden?

Die Eintragung ist von 22.06. – 29.06.2020 PERSÖNLICH bei jeder (mobilen) Eintragungsbehörde in Öster-reich oder ONLINE: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger mittels Bürgerkarte/Handysignatur möglich.

Die Möglichkeit der Beantragung einer Stimmkarte ist daher nicht mehr vorhanden.

18.06.2020 00:00