Volksbegehren Mai 2022

25.03.2022 07:29

Volksbegehren

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen:


  • Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren
  • Arbeitslosengeld RAUF!
  • NEIN zur Impfpflicht
  • Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!
  • Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!
  • Stoppt Lebendtier-Transportqual
  • Mental Health Jugendvolksbegehren


Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist

von Montag, 2. Mai 2022, bis (einschließlich) Montag, 9. Mai 2022,

in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).


HINWEIS:

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.


Die Begründung zur Einleitung sowie die Verlautbarung befinden auf der Amtstafel: 

Marktgemeinde Tragwein - Hauptmenü - Amtstafel 

25.03.2022 07:29