Ab 15.11.2021 gilt der Lockdown für Ungeimpfte / nicht Genesene, sodass diese das Haus nur aus folgenden Gründen verlassen dürfen:
- zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- zur Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
- zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, bspw. Kontakt mit engen Angehörigen oder wichtigen Bezugspersonen (max. eine haushaltsfremde Person), Versorgung mit Grundgütern, Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse, etc.
- zu beruflichen Zwecken, sofern erforderlich
- zur körperlichen und psychischen Erholung
- zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen und gerichtlichen Wegen
- zur Teilnahme bestimmter Zusammenkünfte wie etwa Begräbnisse
WICHTIG:
Weitere Infos sowie Maßnahmen (über Zutritt, Tragen der Maske, KundInnen/BesucherInnen, MitarbeiterInnen, etc.) finden Sie hier als PDF:
ab_15.11.2021_Lockdown_für_Ungeimpfte.pdf herunterladen (0.28 MB)