Lockdown für Ungeimpfte

16.11.2021 08:40

Lockdown für Ingeimpfte

Ab 15.11.2021 gilt der Lockdown für Ungeimpfte / nicht Genesene, sodass diese das Haus nur aus folgenden Gründen verlassen dürfen:


  • zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • zur Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
  • zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, bspw. Kontakt mit engen Angehörigen oder wichtigen Bezugspersonen (max. eine haushaltsfremde Person), Versorgung mit Grundgütern, Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse, etc.
  • zu beruflichen Zwecken, sofern erforderlich
  • zur körperlichen und psychischen Erholung
  • zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen und gerichtlichen Wegen
  • zur Teilnahme bestimmter Zusammenkünfte wie etwa Begräbnisse



WICHTIG:

Weitere Infos sowie Maßnahmen (über Zutritt, Tragen der Maske, KundInnen/BesucherInnen, MitarbeiterInnen, etc.) finden Sie hier als PDF:

ab_15.11.2021_Lockdown_für_Ungeimpfte.pdf herunterladen (0.28 MB)


16.11.2021 08:40