Nach der Geburt Ihres Neugeborenen muss dem örtlich zuständigen Standesamt die Geburt angezeigt werden. Sie bekommen dann vom Standesamt die erste Geburtsurkunde für Ihr Kind ausgestellt. Die Geburtsurkunde wird Ihr Kind in vielen unterschiedlichen Lebenssituationen als Nachweis benötigen.
In der Geburtsurkunde werden der Name, das Geschlecht, der Geburtszeitpunkt und der Geburtsort Ihres Kindes sowie die familiäre Situation zur Zeit der Geburt festgehalten. Der Geburtsurkunde ist auch zu entnehmen, ob das Kind ehelich oder unehelich geboren ist. Ist die Mutter verheiratet, wird grundsätzlich angenommen, dass der Ehemann auch der Vater ist, und er in die Geburtsurkunde eingetragen.
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie verheiratet sind:
- Heiratsurkunde der Eltern
- Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern
- Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
Wenn Sie als Mutter ledig, geschieden oder verwitwet sind:
- Geburtsurkunde der Mutter
- Nachweis der Staatsangehörigkeit der Mutter
- Scheidungsurteil oder Scheidungsbeschluss mit Bestätigung der Rechtskraft der geschiedenen Ehe bzw. Heiratsurkund der letzten Ehe und Sterbeurkunde des Ehegatten
- Nachweis üer Vaterschaftsanerkennung
Kosten
- gebührenfrei
- weitere Ausstellung : € 9,30