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letzte Änderung am 30.08.2010 08:03:56
Die Tragweiner Jugendtaxi-Gutscheine sind nur durch eine Förderung des Landes OÖ und Sponsorenbeiträge möglich. Jeder Tragweiner Jugendlicher zwischen 16 und 19 Jahren hat die Möglichkeit, pro Woche einen Taxigutschein beim Gemeindeamt abzuholen. Die Gutscheinanzahl ist mit 20 pro Jahr beschränkt. Die Gutscheine können bei Taxiunternehmen, welche eine Vereinbarung mit der Gemeinde Tragwein getroffen haben, eingelöst werden.
Die Jugendtaxi-Gutscheine werden an Jugendliche im Alter vom 16. bis zum vollendeten 19. Lebensjahr ausgegeben. Pro Woche kann sich jeder Jugendliche einen Gutschein holen, maximal 20 pro Jahr.
Die Förderung von Jugendtaxis und Discobussen wird über das Marktgemeindeamt abgewickelt. Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn Taxi- oder Busunternehmen mit der Marktgemeinde Tragwein eine Vereinbarung abgeschlossen haben, wobei möglichst ortsansässige Unternehmen beauftragt werden sollen.
Dem Taxi- oder Busunternehmen ist es nicht gestattet, Jugendlichen Alkohol zu verkaufen und das Unternehmen sollte auch dafür Sorge tragen, dass während der Fahrt kein Alkohol konsumiert wird. Eine Förderung erfolgt nur für Fahrten am Wochenende (Freitag bis Sonntag) und an einem Werktag vor einem gesetzlichen Feiertag.
An die Jugendlichen im Alter von 16 bis 19 Jahren wird pro Kalenderwoche ein Gutschein in der Höhe je € 4,00 ausgegeben, die Anzahl der Gutscheine pro Jugendlichen ist aber mit 20 pro Jahr limitiert. Die Gutscheine sind persönlich, in Ausnahmefällen (Präsenz-, Zivildienst, Internatsaufenthalt, uä.) auch durch eine Erziehungsberechtigte Person abzuholen. Eine Ausgabe von mehreren Gutscheinen gleichzeitig ist nicht möglich.
Ziel dieser Förderung ist es nicht, Jugendlichen mehr Geld für Alkohol zukommen zu lassen. Mit dem Jugendtaxi wird eine Möglichkeit geboten, dass Jugendliche sicher im Straßenverkehr unterwegs sind. Letztlich liegt die Verantwortung jedoch bei den Erziehungsberechtigten.
Die anfallenden Kosten werden von der Marktgemeinde Tragwein und einer Förderung vom Land OÖ sowie einer Förderung durch die Taxiunternehmen und Sponsoren gedeckt. Die Gemeindeförderung für Jugendtaxis ist von der Finanzkraft der Gemeinde abhängig und grundsätzlich an eine gleichzeitige Förderung durch das Land OÖ gebunden.
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