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letzte Änderung am 30.08.2010 08:03:56
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über den österreichischen Reisepass.
1. Wo kann man den Reisepass beantragen?2. Was wird auf dem Computerchip gespeichert?3. Biometrische Daten - Was ist das?4. Fingerabdruck5. Passbildkriterien6. Qualität des Bildes im Reisepass7. Welche Dokumente werden benötigt?8. Kosten9. Notpass und Ein-Tages-Expresspass
Unabhängig von Ihrem Wohnort können Sie den Reisepass bei jeder Bezirkshauptmannschaft, den Magistraten und dazu berechtigten Gemeindeämtern (darunter auch die Gemeinde Tragwein) beantragen.
Die Produktion aller Reisepässe erfolgt unter besonders strengen Sicherheitsanforderungen von der Österreichischen Staatsdruckerei in Wien. Die Zustellung des Reisepasses erfolgt nachweislich mittels Rückscheinbrief (RSb) an eine Wunschadresse des Passwerbers (zum Beispiel Wohnung, Arbeitsstätte). Der Passwerber muss daher nur einmal bei der Behörde erscheinen, nämlich bei Antragstellung.
Der Reisepass ist mit einem nicht sichtbaren Computerchip ausgestattet, welcher berührungslos von Lesegeräten ausgelesen werden kann. Es werden neben jenen Daten, die im Pass auch in gedruckter Form enthalten sind (zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Unterschrift und Passbild) auch die Fingerabdrücke (Fingerprints) auf dem Chip gespeichert.
Passwörter und Geheimzahlen können an andere Personen weitergegeben werden. Im Gegensatz dazu sind biometrische Daten personenbezogen. Es handelt sich hierbei um körperliche Eigenschaften - erkannt wird der Ausweisinhaber anhand seiner Individualität. Er muss sich nicht an ein Kennwort oder eine Zahlenkombination erinnern, da er das biometrische Merkmal ständig bei sich trägt. Dieses Merkmal kann im allgemeinen nicht geheim gehalten werden. Viele der für eine biometrische Erkennung verwendeten körperlichen Merkmale liegen stets offen, zum Beispiel das Gesicht oder die Finger.
Biometrische Merkmale können grundsätzlich nicht übertragen oder weitergegeben werden. Mit Verwendung dieser Merkmale kann sichergestellt werden, dass es sich bei der vorhandenen Person tatsächlich um die angenommene oder behauptete Identität handelt.
In Österreich wurde am 30. März 2009 mit der Ausgabe der Reisepässe mit Fingerabdruck begonnen. Durch den Fingerabdruck kann der Reisepass noch eindeutiger seinem Besitzer zugeordnet werden. Damit ist die missbräuchliche Verwendung von Reisepässen durch eine andere Person nahezu unmöglich. In bestehende Reisepässe mit Computerchip, welche vor 30. März 2009 ausgestellt wurden, können nachträglich keine Fingerabdrücke eingearbeitet werden.
Die Fingerabdrücke werden für Personen ab 12 Jahren bei der Passbeantragung mithilfe von elektronischen Fingerabruckscannern erfasst. Der Fingerabruckscanner macht dabei ein Bild des Fingers, das in weiterer Folge auf dem Reisepasschip gespeichert, aber nicht in den Reisepass gedruckt wird. Es werden zwei Fingerabdrücke gespeichert, in der Regel werden der linke und der rechte Zeigefinger aufgenommen. Dieser Vorgang dauert in der Regel nicht länger als wenige Minuten. Erforderlichenfalls werden die Fingerabdrücke anderer Finger erfasst. Die Software entscheidet automatisch, welcher Fingerabdruck am besten zur Speicherung im Reisepass geeignet ist.
Hinweis: Die Marktgemeinde Tragwein speichert die Fingerabdrücke nicht. Eine zentrale, österreichweite Speicherung der Fingerabdrücke schloss der österreichische Innenminister in einer Pressekonferenz am 25. April 2008 als unverhältnismäßige Maßnahme aus: "Für kriminalpolizeiliche Arbeiten wären die Abdrücke aller zehn Finger notwendig. Die Fingerabdrücke beider Zeigefinger sind dafür nicht geeignet."
Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage für die Herstellung aller modernen Ausweisdokumente. Unzulässige Bilder werden von der Behörde abgewiesen. Da Sie gegenüber dem Passbildfotografen im Falle eines ungeeigneten Passbildes das Recht auf neue, kostenlose Fotos haben, empfehlen wir Ihnen, die Quittung bis zum Erhalt des neuen Reisepasses aufzubewahren.
Die Passbilder werden direkt in den Pass gedruckt. Die Qualität ist daher naturgemäß nicht so gut wie auf dem Originalbild mit Fotopapier. Dieser Sicherheitsdruck ist ein weiteres wichtiges Sicherheitskriterium des Passes und verhindert, dass die Passbilder ausgetauscht werden.
Wenn kein Reisepass vorhanden oder Reisepass ist länger als 5 Jahre abgelaufen:
Wenn Reisepass vorhanden:
Bei Beantragung bei der Gemeinde Tragwein ist eine Verwaltungsabgabe von € 2,10 pro Reisepassantrag zu entrichten (ausgenommen kostenlose Reisepässe). Für die Passgebühren bekommen Sie einen Zahlschein. Der Betrag wird von Ihnen direkt an die Bezirkshauptmannschaft überwiesen. Bitte heben Sie den Einzahlungsbeleg als Nachweis auf!
Bitte überprüfen Sie die Reisepässe aller Familienmitglieder rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeitsdauer und Aktualität des Fotos (Erkennbarkeit). Bedenken Sie mögliche längere Wartezeit bei Reisepässen gerade vor der Urlaubszeit. Beachten Sie bitte auch die Einreisebestimmungen des Landes, für das Sie eine Einreise oder Durchreise planen. Detaillierte Informationen über Einreisebestimmungen anderer Länder erteilt das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten unter www.bmeia.gv.at.
Notpass
Sollten Sie sehr kurz vor Reiseantritt feststellen, dass Ihr Reisepass abgelaufen oder unauffindbar ist, so können Sie einen Notpass beantragen. Dieser Notpass ist für die Dauer der Reise gültig, kostet € 69,00 und wird zum Beispiel von der Berufsfeuerwehr Linz rund um die Uhr ausgestellt. Für den Notreisepass muss die Dringlichkeit nachgewiesen werden (zum Beispiel durch Flugticket oder Reservierungsbestätigung). Nähere Auskünfte erteilt die Bezirkshauptmannschaft Freistadt (Telefon 07942 / 702-0) sowie die Berufsfeuerwehr Linz (Telefon 0732 / 3342-0).
Ein-Tages-Expresspass
Der Ein-Tages-Expressreisepass ist ein regulärer Reisepass, der an jede Wunschadresse in ganz Österreich bis zum nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag, außer feiertags) zugestellt wird. Dieser Reisepass kann – unabhängig vom Wohnort – bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten beantragt werden. Der Ein-Tages-Expresspass besitzt uneingeschränkte Gültigkeit und wird von allen Staaten anerkannt. Die Gebühr für den Ein-Tages-Expresspass beträgt für Erwachsene € 220,00 Euro und für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr € 165,00.
Immer wieder kommt es vor, dass kurz vor dem Antritt einer Reise, sei es beruflich oder in den Urlaub, ein abgelaufener Reisepass zum Problem wird. Da der Notpass nicht in allen Ländern akzeptiert wird und andere Länderen ein Visum für Notpässe erforderten, wurde für diese kurzfristigen Notfälle der Ein-Tages-Expresspass geschaffen. Dieses Service ist im Speziellen für jene Reisenden gedacht, die sonst gezwungen wären, Ihren Urlaub oder eine berufliche Reise zu verschieben oder abzusagen und dadurch hohe Kosten zu tragen hätten. Die beschleunigte Zustellung innerhalb von 24 Stunden ist naturgemäß mit entsprechend höheren Kosten verbunden, weshalb die Gebühr € 220,00 beträgt.
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